Gesellschafter
Die Gesellschafter üben ihre Rechte in der Gesellschafterversammlung aus. Als Bindeglied zwischen Geschäftsführung und Gesellschaftern fungiert ein 12-köpfiger Beirat, der die Geschäftsführung berät und mit eigenen Vorschlägen unterstützt. Das Vorschlagsrecht für die Wahl des oder der Vorsitzenden wechselt kalenderjährlich zwischen Stadt und Wirtschaft. Hier finden Sie eine Übersicht über die Gesellschafter (PDF, 25 KB).
Beirat
Der Beirat berät die Gesellschaft bei ihren Aufgaben, insbesondere in den Fällen, die die Geschäftsführung an ihn zum Zwecke der Entscheidungshilfe heranträgt. Die Geschäftsführung hat den Beirat regelmäßig über die Entwicklung der Gesellschaft zu unterrichten. Der Beirat hat gegenüber der Geschäftsführung ein eigenes Vorschlagsrecht.